Gegenlaufschutz und Sicherheitsmarkierungen

Glastüren oder Glaswände sind in Firmen und öffentlichen Gebäuden ein fester Bestandteil der Raumplanung. Um Unfälle zu vermeiden, gilt in Deutschland für diese Flächen eine Kennzeichnungspflicht. Unsere Glasdekorfolien eignen sich für diese Art der Sicherheitsmarkierung hervorragend. Es lassen sich verschiedene Formen und Muster umsetzen. Auch die Einarbeitung eines Logos ist möglich. Allein die Höhe der Kennzeichnung ist vorgegeben und muss in einer Höhe von 1,20 m bis 1,60 m und sollte zusätzlich in einer zweiten Reihe von 0,40 m bis 0,70 m erfolgen. Die genauen Vorschriften zum Durchlaufschutz und zur Kennzeichnungspflicht finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV 1.7). Gern montieren wir den Gegenlaufschutz direkt vor Ort für Sie.

 

Sie benötigen ein individuelles Angebot zum Gegenlaufschutz aus Glasdekorfolien? Dann senden Sie uns Ihre Anfrage gern per Email an:

 

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